Neuregelungen für den Kleinunternehmer

Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 sind Kleinunternehmer offiziell von der Abgabe
von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen befreit. Das gehört zu den Maßnahmen zur
Steuererleichterung, die mit dem Wachstumschancengesetz im Jahr 2024 eingeführt wurden.
Mit dem derzeit bekannten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 soll die
Kleinunternehmerregelung ab dem Jahr 2025 ausgeweitet werden. Insbesondere die
Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) sollen
auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben werden.

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