10.04.2024: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
10.04.2024: Umsatzsteuer
10.04.2024: Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch Ãœberweisungen
15.04.2024: Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch Schecks

Aktuelles

 

Die Steuerpflichtigen erwarben ein Grundstück mit einem alten Bauernhofgebäude. Das Gebäude bewohnten sie selbst. Das Gebäude war von einem fast 4.000 qm großen Grundstück umgeben. Dieses nutzten die Steuerpflichtigen als Garten. Später teilten sie das Grundstück in zwei Teilflächen. Sie bewohnten weiterhin das Haus auf dem einen Teilstück, den anderen - unbebauten - Grundstücksteil veräußerten sie. Für den Veräußerungsgewinn machten die Steuerpflichtigen eine Befreiung von der Einkommensteuer wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken geltend.

Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als sog. privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Eine Ausnahme von der Besteuerung ist nur dann gegeben, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt wird. Mangels eines auf einem Grundstück befindlichen Gebäudes können unbebaute Grundstücke nicht bewohnt werden. Dies gilt auch, wenn ein vorher als Garten genutzter Grundstücksteil abgetrennt und dann veräußert wird. So entschied der Bundesfinanzhof.

Kanzlei

Eine sich immer schneller ändernde Steuergesetzgebung und weitreichende Anforderungen, die nicht nur von Seiten des Finanzamtes auf Sie zukommen, verlangen heute mehr denn je nach Servicedienstleistungen, welche ich Ihnen als Steuerberater und Diplom-Betriebswirt bieten kann – unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder „einfacher“ Steuerpflichtiger sind.

Mit meinem kompetenten Team von Fachkräften berate ich Sie in allen steuerlichen und wirtschaftlich relevanten Bereichen und empfehle Ihnen die für Sie bestmögliche Gestaltung. Gerne begleite ich Sie auch bei Bankgesprächen oder überprüfe Ihren Betrieb auf Wirtschaftlichkeit mit entsprechenden Branchenvergleichen.

Leistungen

Im Vorfeld meines Engagements steht zunächst die Analyse Ihrer persönlichen Verhältnisse. Hier tritt das Steuerliche in den Hintergrund, da die Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse maßgebend sind.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl meiner Kanzlei-Dienstleistungen. Selbstverständlich werden darüber hinaus Einzelfallberatungen angeboten, welche hier jedoch nicht aufgezählt werden können.

Zur Klärung von Einzelfragen erreichen Sie mich gerne unter Tel. +49 (0) 7022 924 158 oder Sie senden eine E-Mail an info@thies.net.
Ich freue mich über Ihren Kontakt!

 

Wirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Privatleuten

Steuerberatung

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