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Lohn- u. Gehalt
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Übernahme
von Kosten für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber
Das
Bundesfinanzministerium hat zu der Frage Stellung genommen, ob die
Übernahme
von Kosten für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber zu
Arbeitslohn führt.
Übernimmt
der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (Schnelltest, PCR- und
Antikörper-Tests), sei es aus Vereinfachungsgründen
nicht zu beanstanden, von
einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des
Arbeitgebers
auszugehen. Die Kostenübernahme sei kein Arbeitslohn, so das
Bundesfinanzministerium (Stand 03.02.2021).
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Letzte Änderung: 01. April 2021 |
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