Jahresabschluss 2018 muss bis zum
Jahresende 2019 veröffentlicht werden
Unternehmen, die
gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss zu
veröffentlichen
(z. B. GmbH oder
GmbH & Co. KG), müssen die
Frist zur
Veröffentlichung beachten. Der Abschluss muss
spätestens vor Ablauf des
zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden
Geschäftsjahrs
offengelegt werden.
Unternehmen, die
ihre Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig einreichen,
müssen mit der Festsetzung
von Ordnungsgeldern rechnen. Sie werden sodann durch das Bundesamt
für Justiz
von Amts wegen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung innerhalb
von
sechs Wochen nachzukommen. Mit der Anforderung ist gleichzeitig eine
Mahngebühr
fällig, die auch nach verspäteter Einreichung nicht
erlassen bzw. angerechnet
wird.
Für
Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden
Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht
überschreiten
(350.000 EUR Bilanzsumme, 700.000 EUR
Umsatzerlöse und
durchschnittlich zehn beschäftigte Arbeitnehmer) sieht das
Gesetz
Erleichterungen vor:
Sie müssen
unter
bestimmten Voraussetzungen keinen Anhang erstellen. Hierfür
müssen bestimmte
Angaben unter der Bilanz ausgewiesen sein: Angaben zu den
Haftungsverhältnissen, Angaben zu den Vorschüssen
oder Krediten, die an
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Beirats
oder Aufsichtsrats
gewährt wurden, erforderliche Angaben zu den eigenen Aktien
der Gesellschaft
(bei einer Aktiengesellschaft). Darüber hinaus können
in besonderen Fällen
zusätzliche Anhangangaben nötig sein, wenn der
Abschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
widerspiegelt.
Auch werden
Kleinstkapitalgesellschaften Optionen zur Verringerung der
Darstellungstiefe im
Jahresabschluss eingeräumt. Schließlich
können die gesetzlichen Vertreter
dieser Gesellschaften zwischen der Offenlegung durch
Veröffentlichung
(Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung
der
Bilanz beim Betreiber des Bundesanzeigers wählen. Dabei ist
auch im Fall der
Hinterlegung die elektronische Einreichung der Unterlagen
vorgeschrieben.
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